
Roji Kurd: Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen zweier Männer gegen Abschiebungsanordnungen ab.
Die Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten Männer als Gefährder eingestuft. Sie waren vor sechs Monaten bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden. Die Männer sympathisierten demnach mit der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und planten Gewalttaten oder gar einen Terroranschlag mit vielen Opfern. Beide Männer sind in Deutschlandgeboren und aufgewachsen. Sie wurden inzwischen nach Algerien sowie nach Nigeria abgeschoben.
Beide Männer sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie wurden inzwischen nach Algerien sowie Nigeria abgeschoben.
Die Anwälte der Kläger machten geltend, von ihren Mandanten gehe keine Gefahr aus. Ihre Äußerungen zu Gewalttaten seien nicht ernst gemeint oder von den Behörden überinterpretiert worden.
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgericht bedarf es für die Abschiebung jedoch keiner konkreten Gefahr. Es reichen durch Tatsachen gestützte Prognosen, dass von dem Ausländer ein Risiko ausgeht, das jederzeit in einen Terrorakt münden könnte.
Das überzeugte das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht. Beide Männer seien fest in die salafistische Szene eingebunden gewesen. Bei dem Algerier komme eine allgemeine Gewaltbereitschaft hinzu, der junge Mann mit nigerianischer Staatsangehörigkeit habe in einem Chat detaillierte Überlegungen zur Begehung eines Terroranschlags angestellt.
Die Anwälte der Kläger erklärten, von ihren Mandanten gehe keine Gefahr aus. Ihre Äußerungen zu Gewalttaten seien nicht ernst gemeint oder von den Behörden überinterpretiert worden.