Deutschland: Bundesgericht gibt grünes Licht für Abschiebung islamistischer Gefährder

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Der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (Sachsen) unter Vorsitz des Richters Uwe-Dietmar Berlit (hinten 3.v.l.) eröffnet am 22.08.2017 die Verhandlung über eine Abschiebeanordnung gegen einen in Deutschland geborenen 27-jährigen Algerier. Er soll sich in Göttingen im Kreis einer radikalislamistischen Gruppe bewegt haben. Von ihm gehe die Gefahr einer Gewalttat aus, er habe auch früher schon Gewalttaten verübt. Der Mann ist im Juli nach Algerien abgeschoben worden. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Roji Kurd: Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen zweier Männer gegen Abschiebungsanordnungen ab.

Die Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten Männer als Gefährder eingestuft. Sie waren vor sechs Monaten bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden. Die Männer sympathisierten demnach mit der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und planten Gewalttaten oder gar einen Terroranschlag mit vielen Opfern. Beide Männer sind in Deutschlandgeboren und aufgewachsen. Sie wurden inzwischen nach Algerien sowie nach Nigeria abgeschoben.

Beide Männer sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie wurden inzwischen nach Algerien sowie Nigeria abgeschoben.

Die Anwälte der Kläger machten geltend, von ihren Mandanten gehe keine Gefahr aus. Ihre Äußerungen zu Gewalttaten seien nicht ernst gemeint oder von den Behörden überinterpretiert worden.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgericht bedarf es für die Abschiebung jedoch keiner konkreten Gefahr. Es reichen durch Tatsachen gestützte Prognosen, dass von dem Ausländer ein Risiko ausgeht, das jederzeit in einen Terrorakt münden könnte.

Das überzeugte das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht. Beide Männer seien fest in die salafistische Szene eingebunden gewesen. Bei dem Algerier komme eine allgemeine Gewaltbereitschaft hinzu, der junge Mann mit nigerianischer Staatsangehörigkeit habe in einem Chat detaillierte Überlegungen zur Begehung eines Terroranschlags angestellt.

Die Anwälte der Kläger erklärten, von ihren Mandanten gehe keine Gefahr aus. Ihre Äußerungen zu Gewalttaten seien nicht ernst gemeint oder von den Behörden überinterpretiert worden.

 

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