EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein

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Roji Kurd: Im Streit um die umstrittene Reform des polnischen Gerichtswesens hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Das teilte die Kommission mit.

Die polnische Regierung habe einen Monat Zeit, um auf den Warnbrief zu reagieren. Die Kommission meldete erneut mehrere Kritikpunkte an der Justizreform an. Ein Vertragsverletzungsverfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Geldstrafen führen.

Die regierende PiS-Partei hatte in den vergangenen Wochen in Polen vier Gesetze verabschiedet, die nach Ansicht der EU-Kommission Rechtsstaat und Gewaltenteilung in dem ostmitteleuropäischen Mitgliedsland bedrohen.

Ein Gesetz über die Landesjustizschule war schon Anfang Juni in Kraft getreten. Gegen zwei Gesetze zur Reform des Obersten Gerichtes und des Landesrichterrats (KRS) legte Staatspräsident Andrzej Duda am Montag sein Veto ein.

Dagegen unterzeichnete Duda am Dienstag ein Gesetz zur Reform der allgemeinen Gerichte. Demnach kann der Justizminister unter anderem Gerichtspräsidenten ernennen oder abberufen.

Ein Vertragsverletzungsverfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und empfindlichen Geldstrafen führen. Polen habe nun einen Monat Zeit, zu reagieren, so die EU-Kommission.

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