Auswärtiges Amt bestätigt zweite Deutsche in irakischer Haft

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Roji Kurd: In Mossul sitzt eine zweite Deutsche, die sich dem IS angeschlossen hat, in Haft – das hat das Auswärtige Amt jetzt bestätigt. Den Mädchen könnte im Irak der Prozess gemacht werden.

Unter den im irakischen Mossul festgenommenen mutmaßlichen IS-Anhängerinnen befindet sich neben der 16-jährigen Linda W. aus Sachsen mindestens eine weitere Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit. Dies bestätigte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes am Montag in Berlin. Die deutsche Botschaft im Irak habe in der vergangenen Woche die zwei Frauen in Bagdad besuchen können. Zwei weitere Frauen sollten den Angaben zufolge am Montag von der Botschaft besucht werden, um zu klären, ob sie ebenfalls Deutsche seien.

Erst am Sonntag meldete sich die deutsche Schülerin Linda aus der Haft im Irak, nun hat das Auswärtige Amt einen zweiten Fall bestätigt. Laut einer Sprecherin der Behörden waren am 20. Juli zwei Frauen deutscher Staatsangehörigkeit von Angehörigen der Botschaft in Bagdad besucht worden.

Zwei weitere inhaftierte Frauen, möglicherweise ebenfalls Deutsche, sollten noch im Laufe des Montags besucht und ihre Staatsangehörigkeit geklärt werden. Irakische Sicherheitskräfte hatten angegeben, bei einem Einsatz in Mossul 20 ausländische Dschihadistinnen festgenommen zu haben.

Der Fall der 16-jährigen Linda aus Sachsen hatte vergangene Woche für Schlagzeilen gesorgt. Sie hatte sich nach eigenen Angaben der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. Das Mädchen sagte in einem Interview von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“, sie werde kooperieren und bereue ihren Entschluss, sich den IS-Extremisten angeschlossen zu haben. Auch in Deutschland wird gegen sie ermittelt.

Linda W. war vergangenes Jahr verschwunden und von ihren Eltern vermisst gemeldet worden. Kurz vorher war sie zum Islam konvertiert. In Deutschland läuft bei der Dresdner Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen sie wegen des Verdachts der Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Oberstaatsanwalt Lorenz Haase sagte, ihre Spur habe sich im vergangenen Jahr in Istanbul verloren, und es werde nun untersucht, wo sie in der Zwischenzeit gewesen sei und was sie gemacht habe. Ein Auslieferungsantrag könne nicht gestellt werden, da derzeit kein Haftbefehl gegen W. vorliege. Es besteht zudem kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak, wie eine Sprecherin des Justizministerium sagte. Medienberichten zufolge bemüht sich aber der BND um eine Überstellung.

Nicht auszuschließen ist auch, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen aufnimmt. Würde sich etwa der Verdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ergeben, werde man dies dem GBA mitteilen, sagte Haase. Sollten sich Beweise gegen W. ergeben und sie nach Deutschland kommen, werde sie nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Bei einer Verurteilung werde geschaut, was erzieherisch sinnvoll sei. Die Palette reiche von Arbeitsstunden über Arrest bis hin zu Jugendstrafen.

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